In unserer Vereinssatzung erfahren Sie alles Wesentliche zu unserem Verein. Informieren Sie sich hier über die Gründe und den Zweck unserer Gemeinschaft.
Satzung
§2 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der sportlichen Jugendhilfe....Der Verein ist selbstlos tätig;er verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen des Vereins.
Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 Jede Person kann durch schriftlichen Aufnahmeantrag unter Angabe der Personalien und Anschrift beim Vorstand die Mitgliedschaft beantragen. Für minderjährige
Antragsteller ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.....
§5 Aus der Mitgliedschaft erwachsen:
1.das Recht der Teilnahme an der Mitgliederversammlung
2.das aktive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung auszuüben, sofern das 16. Lebensjahr vollendet ist
3.das Recht der Teilnahme an den Vereinseinrichtungen und Veranstaltugen
4.die Pflicht,die Satzug und die sonstigen den Vereinsbetrieb regelnden Anforderungen
zu beachten, insbesondere die satzungsmäß festgelegten Beiträge zu den
Fälligkeitstermine zu entrichten. (Einzelmitglieder bis zum 31.3.,Familienmitglieder bis zum 30.6.eines Jahres)
§6 Die Mitgliedschaft endet:... 2.durch schriftliche Austrittserklärung an den
geschäftsführenden Vorstand zum Jahresende bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.....
§7 Der zu zahlende jährliche Mitgliedsbeitrag wird durch die Jahreshauptversammlung festgesetzt.
Der Jahresbeitrag ist eine Bringschuld.
§9 Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kaländerjahr.