Unsere Beiträge
*In der Mutter-Vater-Kind-Abteilung muss die Begleitperson des Kindes aus versicherungstechnischenGründen Mitglied sein
Die Mitgiedschaft kann durch eine schriftliche Austrittserklärung an den geschäftsführenden Vorstand zum Jahresende, bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, beendet werden.
